Ei6 EINKAUFSBEDINGUNGEN

  1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die im Rahmen dieser Vereinbarung erworbenen Materialien keine US-amerikanischen Patente oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Verkäufer erklärt sich bereit, Ei6 („Käufer“), seine verbundenen Unternehmen, Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger, Kunden und Endnutzer von allen Ansprüchen, Forderungen oder Klagen, die aus einer solchen Verletzung entstehen, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung hat der Verkäufer auf eigene Kosten in jedem solchen Anspruch, jeder Klage oder jedem Verfahren, sei es im Wege des Rechts oder der Billigkeit, zu erscheinen und sich zu verteidigen.
  2. Der Käufer übernimmt keine Verpflichtung für Materialien, die über die im Bestellschein angegebene Menge hinaus geliefert werden. Überlieferungen können auf Kosten des Verkäufers zurückgesandt werden.
  3. Es werden keine Gebühren für Verpackung, Einschachteln oder Transport zugelassen, sofern nicht ausdrücklich angegeben.
  4. Werkzeuge, Gesenke, Vorrichtungen, Formen, Gravuren, Platten, Elektroden und ähnliche vom Käufer bezahlte Geräte sowie alle anderen vom Käufer unentgeltlich bereitgestellten Materialien verbleiben Eigentum des Käufers und sind auf Verlangen an den Käufer zurückzugeben. Der Verkäufer wird das genannte Eigentum ohne Kosten für den Käufer in gutem Reparaturzustand halten und pflegen, und jedes an den Käufer zurückgegebene Eigentum befindet sich in gutem Produktions- und Reparaturzustand.
  5. Werden Materialien nach technischen Zeichnungen des Käufers hergestellt, gilt das Design als Eigentum des Käufers, und der Verkäufer darf denselben Artikel oder Teile davon ohne schriftliche Genehmigung des Käufers nicht an Dritte liefern.
  6. Solange sich Eigentum des Käufers wie Materialien, in Bearbeitung befindliche Waren, Muster, Gesenke, Ausrüstungen usw. im Besitz des Verkäufers befinden, erklärt der Verkäufer, das genannte Eigentum gegen alle versicherbaren Risiken zu versichern, denen dieses Eigentum ausgesetzt sein könnte, wobei die Versicherungspolice an den Käufer entsprechend seinen Interessen zahlbar sein soll. Ein Versicherungsnachweis wird auf Anfrage des Käufers ausgestellt.
  7. Alle hierin enthaltenen Rabattbedingungen gelten ab dem Datum der Lieferung am Bestimmungsort oder dem Datum des Versands der Rechnung, je nachdem, welches Datum später liegt.
  8. Der Käufer behält sich das Recht vor, die Lieferungen der von dieser Bestellung erfassten Materialien im Falle von Streiks, Meinungsverschiedenheiten mit Arbeitern, Unfällen in den Betriebsstätten des Käufers oder anderen Unwägbarkeiten, die außerhalb der Kontrolle des Käufers liegen, auszusetzen.
  9. Die hierin festgelegten Liefertermine sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags. Werden die Lieferungen nicht wie angegeben durchgeführt, behält sich der Käufer das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen und die Bestellung anderweitig aufzugeben.
  10. Der Verkäufer gewährleistet über alle gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungen hinaus, dass alle im Rahmen dieses Kaufauftrags gelieferten Waren:
    • Frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind;
    • Den Spezifikationen des Käufers, genehmigten Mustern oder beidem entsprechen, je nach Anwendbarkeit;
    • Sofern sie für einen dem Verkäufer bekannten angegebenen Zweck bestellt werden, für diesen Zweck geeignet sind; und
    • Soweit die Waren nicht gemäß detaillierten Spezifikationen des Käufers hergestellt werden, frei von Konstruktionsfehlern sind.
  11. Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Kosten, Ansprüchen, Gebühren und Ausgaben oder Honoraren frei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltsgebühren, die aus einer Verletzung einer Gewährleistung entstehen oder damit zusammenhängen.
  12. Waren unterliegen vor der Verwendung der Inspektion durch den Käufer, ungeachtet vorheriger Zahlungen zur Erlangung von Skonti.
  13. Betrifft diese Bestellung Maschinen, Werkzeuge, Gesenke, Formen oder Ausrüstungen, besonderer Art oder andere:
    • Die Erstprüfung solcher Artikel erfolgt im Werk des Verkäufers in Anwesenheit der Ingenieure des Käufers; der Verkäufer überwacht dann auf seine Kosten die Installation und den Erstbetrieb solcher Artikel in der Anlage des Käufers; solche Artikel werden erst akzeptiert, nachdem alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen bezüglich des mechanischen Betriebs, der Kapazität oder anderer Belange vom Verkäufer auf seine Kosten vorgenommen wurden und die Artikel mindestens 30 Tage lang zufriedenstellend in Produktion eingesetzt wurden, und der Käufer wird nicht vor diesem Datum zur Zahlung aufgefordert.
    • Der Verkäufer gewährleistet ausdrücklich, dass solche Artikel für einen angemessenen Zeitraum nach ihrer Inbetriebnahme im regulären Produktionsbetrieb unter den Produktionsbedingungen des Käufers die vorgesehenen Zwecke in einer Weise erfüllen, die den Produktions- und Qualitätsanforderungen des Käufers entspricht.
    • Die Genehmigung von Konstruktionszeichnungen oder anderen Fragen im Zusammenhang mit der Konstruktion oder dem Bau solcher Artikel durch den Käufer ist lediglich beratender Natur und befreit den Verkäufer in keiner Weise von seinen Gewährleistungen.
  14. Wegen minderwertiger Qualität oder Verarbeitung zurückgewiesene Waren können mit Berechnung der Frachtkosten in beiden Richtungen an den Verkäufer zurückgesandt werden und sind nur nach Eingang eines Ersatz-Kaufauftrags des Käufers zu ersetzen.
  15. Die Zahlung durch den Käufer für Materialien, die von diesem Kaufauftrag erfasst werden, stellt keinen Verzicht auf Rechte des Käufers gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung dar, noch beendet eine solche Zahlung Gewährleistungen des Verkäufers.
  16. Liegen die Preise höher als angegeben, nicht versenden und den Käufer informieren. Ist der Preis nicht angegeben, wird vereinbart, dass das Material zum zuletzt angebotenen oder gezahlten Preis oder zum aktuellen Marktpreis fakturiert wird, je nachdem, welcher Preis niedriger ist.
  17. Der Käufer behält sich das Recht vor, diese Bestellung wegen Nichteinhaltung aller darauf vermerkten Anweisungen zu stornieren.
  18. Betrifft diese Bestellung Dienstleistungen, die in den Räumlichkeiten des Käufers erbracht werden sollen:
    • Der Auftragnehmer stellt den Käufer von allen Schadensersatzansprüchen oder Kosten aufgrund von Verletzungen oder Schäden an Personen oder Eigentum frei, die aus der Vertragserfüllung entstehen können. Der Auftragnehmer muss auf seinen eigenen Namen Deckungen für Arbeitnehmerentschädigung und Berufskrankheiten sowie Haftpflicht- und Sachschadenspolicen mit Mindestlimits von 100.000 $ für körperliche Verletzungen pro Person und 300.000 $ pro Ereignis sowie mindestens 100.000 $ für Sachschäden abschließen. Alle Policen müssen bei anerkannten Gesellschaften abgeschlossen werden, und der Auftragnehmer hat dem Käufer Zertifikate als Nachweis dafür vorzulegen, dass diese Versicherungen bestehen.
    • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf eigene Kosten Pläne einzureichen, Genehmigungen einzuholen, erforderliche Mitteilungen zu machen, erforderliche Inspektionen zu arrangieren und Tests durchzuführen, soweit dies von anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und zuständigen Behörden verlangt wird, und der Auftragnehmer stimmt zu, dass, falls erforderlich, nur lizenzierte und bonded Auftragnehmer eingesetzt werden.
    • Der Auftragnehmer hat dem Käufer schriftlichen Nachweis der Zahlung aller Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten zu erbringen, die in die Kosten der vom Auftragnehmer ausgeführten Arbeiten eingeflossen sind; dieser Nachweis hat in Form von Pfandrechtsverzichten oder Pfandrechtsverzichterklärungen zu erfolgen.
  19. Keiner der in diesem Kaufauftrag enthaltenen Bedingungen kann hinzugefügt, geändert, ersetzt oder anderweitig abgeändert werden, außer durch ein schriftliches Instrument, das von einem autorisierten Vertreter des Käufers unterzeichnet wurde.
  20. Der Verkäufer erklärt und gewährleistet, dass er alle anwendbaren Bundes-, Landes- und lokalen Gesetze, Regeln und Vorschriften und/oder Verordnungen bei der Herstellung, dem Verkauf, dem Versand oder der sonstigen Erfüllung in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen, die Gegenstand dieses Kaufauftrags sind, eingehalten hat. Diese Gewährleistung des Verkäufers umfasst unter anderem das Gesetz über faire Arbeitsnormen, das Bürgerrechtsgesetz von 1964, Titel VII, die Durchführungsverordnung 11246 in der geänderten Fassung sowie 11375, das Gesetz zur Wiedereingliederung von Veteranen der Vietnam-Ära von 1972 in der geänderten Fassung, das Rehabilitationsgesetz von 1973 in der geänderten Fassung, das Bundesgesetz zur Kontrolle giftiger Substanzen, das Bundes-Insektizid-, Fungizid- und Rodentizidgesetz, das Bundesgesetz über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, das Sprengstoff- und Brennstoffgesetz von 1960, das Transportsicherheitsgesetz von 1974 und andere anwendbare Bundes-, Landes- oder lokale Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften sowie alle Änderungen der genannten Gesetze.